• Mein Service für Sie

    • Kehren von Rauchgasschornsteinen
    • Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoff- und Ölheizungen
    • Überprüfung und Reinigung von Abgasanlagen
    • Abgaswegüberprüfung und Kohlenmonoxidmessung an Öl- und Gasfeuerstätten
    • Emissionsmessung nach 1.BImschV
    • Begutachtungen von Feuerungsanlagen
    • Beratungen zum sicheren und kostengünstigen Bau von Schornsteinen und Feuerstätten
    • Energieberatung und Energieausweise

  • Gesetzliche Vorgaben

    • Kehren von Rauchgasschornsteinen
    • Messung nach 1. Bundesimmissions-schutzverordnung (1. BImSchV)
    • Abgaswegekontrolle und CO-Messung durch den Schornsteinfeger
    • Energieausweis (Energiepass) für Wohngebäude

  • Sie haben Fragen?


    Schicken Sie mir eine Nachricht
    oder rufen Sie mich an.
    Ich berate Sie und beantworte gerne Ihre Fragen

    Marcel Heinrich
    Schornsteinfegermeister
    Staatl. gepr. Techniker (HLK)
    Gebäudeenergieberater

    Am Sonnenhang 24
    56357 Ruppertshofen

    Telefon: 06772-969759
    Telefax: 06772-969757
    Mobil: 0172-5634005

    E-Mail:
    info@schornsteinfeger-heinrich.de

Ihre Schornsteinfeger

  • Marcel Heinrich

    Schornsteinfegermeister
    Staatlich geprüfter Techniker
    (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik)
    Gebäudeenergieberater

    1986-1989 Ausbildung zum Schornsteinfeger
    in Heidenrod

    1989-1990 Wehrdienst

    1990-1995 Schornsteinfegergeselle in Aarbergen,
    in dieser Zeit Meisterprüfung

    1995-2009 Schornsteinfegermeister in Heidenrod, in dieser Zeit u.a. Fortbildung zum Staatl. gepr. Techniker und Gebäudeenergieberater

    2009-2012 Bezirksschornsteinfegermeister
    in Taunusstein

    seit 2012 Bezirksschornsteinfeger
    in VG Nastätten

  • Uwe Streckebach

    Schornsteinfegermeister

    1991-1994 Ausbildung zum Schornsteinfeger
    in Taunusstein

    1994-2004 Schornsteinfeger im Idsteiner Land,
    in dieser Zeit Meisterprüfung

    2005-2012 Schornsteinfeger in Taunusstein

    seit 2012 Schornsteinfeger
    in VG Nastätten

    z. Zt. berentet

  • Sven Reschke

    Schornsteinfegergeselle

    2017 - 2020 Ausbildung zum Schornsteinfeger

  • Jonathan Osterod

    Schornsteinfegergeselle

    2020 - 2023 Ausbildung zum Schornsteinfeger

  • Nick Müller

    Auszubildender

Leistungen für unsere Kunden

    • Schornsteinreinigung
      Das Kehren von Schornsteinen, die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz, Kohle ...) betrieben werden, ist eine gesetzliche Pflicht, basierend auf der Bundeskehr- und Überprüfungordnung (kurz: BKÜO).

      Durch das Reinigen und Fegen der Schornsteine und Verbindungsstücke von Feuerstätten wird die Gefahr eines Rußbrandes vermindert. Bei einem Rußbrand im Schornstein bläht sich eine Rußschicht um das bis zu zehnfache auf und lässt damit den Schornstein zuwachsen. Durch die Hitze im Schornstein kann dieser reißen und es kommt zu größeren Schäden.

    • Überprüfung von Abgasanlagen
      Wie die Schornsteinreinigung ist die Überprüfung von Abgasanlagen von Feuerstätten, die mit Öl oder Gas betrieben werden, eine gesetzliche Pflicht auf Grund der KÜO. Hierbei wird die ordnungsgemäße Abführung der Abgase überprüft, um eine Reduzierung des möglichen Gefahrenpotentials sowie der Schadstoffemissionen zu gewährleisten.

    • Messung nach 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
      Die hieraus hervorgehende 1. Verordnung zum Bundsimmisionsschutzgesetz, die Kleinfeuerungsanlagenverordnung, klärt, was Feuerstätten und Brennstoffe sind, deren Nutzung und Effizienz. Hier sind die Grenzwerte für Emmissionen von Feuerstätten festgelegt. Um sicherzustellen das die Grenzwerte eingehalten werden und Umweltschutz stattfindet, ist eine flächendeckende Überwachung durch einen neutralen Sachverständigen, ihren Schornsteinfeger, vorgesehen.

    • Abgaswegekontrolle und CO-Messung durch den Schornsteinfeger
      Hierbei wird an Gas- und Ölfeuerstätten die sichere Ableitung von Abgasen und der Gesamtzustand der Feuerstätte überprüft sowie die Messung des Kohlenmonoxid (CO)-gehaltes vorgenommen.  Kohlenmonoxid ist ein geruchs- und geschmackneutrales Gas, das für den Menschen giftig ist. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit, Gas- und Ölfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Ohne CO-Messung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger hat z.B. Belgien mit 10 Mio. Einwohnern jährlich 200 - 300 CO-Todesfälle zu beklagen. Mit CO-Messung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger hat Deutschland mit 82 Mio. Einwohnern hat jährlich ca. zehn CO-Todesfälle zu beklagen.

    • Neutrale Beratung
      Hier berate ich Sie gern:  
      - in feuerungstechnischen Fragen  
      - im Brandschutz  
      - in Sicherheitsausrüstung für die Feuerungsanlagen  
      - zum Bereich Energie  
      - zur Ausführung 

    • Gas-Hausschau nach TRGI
      Seit April 2008 ist nach dem DVGW (Arbeitsblatt G 600) "Technische Regel für Gasinstallation" (TRGI) jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber von Gasverbrauchern verpflichtet, seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen (Verkehrssicherungspflicht).
      Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, die Gasanlage von der Hauptabsperreinrichtung im Keller bis zum Gasgerät zu überprüfen. Mit der Änderung der TRGI ist diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht geworden. Spätestens bei einem Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, das eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden hat.

      Unser Angebot:
      • Wir kontrollieren bei geringen Kosten, die für alle Gasverbrauchseinrichtungen im Gebäude frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand.
      • Wir kontrollieren den freien Zugang zu den Gaszählern und des Hausanschlusses.
      • Wir kontrollieren die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
      • Sie erhalten im Anschluss eine vollständige Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und ggf. eine Auflistung der vorgefundenen Mängel.

    • Schornsteinquerschnittsberechnung
    • Videoinspektion von Schornsteinen und Abgasleitungen
      zur Begutachtung etwaiger Mängel in Abgasanlagen
    • Rauchmelder
      In allen Bundesländern besteht die Pflicht Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren. Auch Bestandsgebäude sind nachzurüsten.  Wir vertreiben und installieren geprüfte Rauchmelder.
    • Reinigung von Feuerstätten und Rauchrohren für feste und flüssige Brennstoffe
    • Schornsteinaufsätze und Verlängerungen, Schornsteinerhöhungen
    • Abdecksteine, Regenhauben und Reinigungsverschlüsse
    • Dohlenschutzgitter in Edelstahl
    • Fensterkontaktschalter
      Zur Sicherstellung der ausreichenden Verbrennungsluft bei motorischen Lüftungsanlagen
    • 4Pa-Messung
      Kontrollmessung der ausreichenden Verbrennungsluft bei motorischen Lüftungsanlagen

    Für alle Fragen rufen Sie mich bitte an Telefon: 06772-969759

Gebäudeenergieberatung und Energieausweise

  • Energieausweis

    • Energieausweis (Energiepass) für Wohngebäude
      Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer noch vor Vertragsabschluss abschätzen, welche Energiekosten in etwa auf sie zukommen. Eigentümern hilft der Energieausweis beim Einstieg in die energetische Modernisierung.
      Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Häusern und Wohnungen ist der Energieausweis Pflicht seit dem 1. Januar 2009. Es gibt zwei verschiedene Energieausweise, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Häuser mit mehr als 5 Wohneinheiten oder die ab 1978 errichtet worden sind, haben Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Ausweisen. Alle anderen müssen den Bedarfsausweis haben.

      Fragen Sie bitte nach, ich informiere Sie gerne über die Unterschiede und die Vorteile der verschiedene Ausweise.
    • Energieberatung für Wohngebäude
      Die Antwort auf steigende Energiepreise heißt Modernisierung.
      Der individuelle Sanierung-Fahrplan ist dabei das ideale Instrument, um den Energiebedarf eines Gebäudes darzustellen und geeignete Modernisierungsmaßnahmen zur Erschließung von Sanierungspotentialen zu ermitteln. Genau und detailliert ist der individuelle Sanierung-Fahrplan, der Ihre Liegenschaft durchleuchtet und mehr über das mögliche Einsparpotenzial sowie die Fördermöglichkeiten aussagt.
    • Fördermittelberatung zur Gebäudesanierung
      Bearbeitung von Anträgen zur Modernisierung von Wohngebäude und Anlagentechnik bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftkontrolle (BAFA)
      Es besteht die Möglichkeit bei der KfW oder BAFA sowohl Zuschüsse als auch Kredite für Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Modernisierung der Anlagentechnik in Anspruch zu nehmen.
      Hierzu bin ich bei der KfW und BAFA als entsprechender Energieberater zugelassen.
    • Heizungscheck nach DIN EN 15378
      Geld und Energie sparen.
      Der Heizungsscheck nach dem Checklisten-Verfahren durch den Schornsteinfeger beurteilt die Effizienz der Heizungsanlage und wirkt somit für die energetische Modernisierungsplanung von Gebäuden im Bestand mit. Bei älteren Heizungsanlagen reichen oft kleine Investitionen, um bis zu 40 % Heizenergie einzusparen. Jeder Hausbesitzer kann so etwas fürs Klima tun.Optimierung statt Kesseltausch! Um die Energiebilanz der bestehenden Feuerungsanlage zu verbessern, muss nicht zwingend eine neue Heizung eingebaut werden. Oft senken schon wenige, einfache Maßnahmen den Verbrauch, einer z.B. zehn Jahre alten Öl- oder Gasheizung, um bis zu 20%.

    • Die energetische Beurteilung umfasst folgende Parameter:

      • Wärmeerzeuger
      • Wärmeverteilung
      • Wärmeübergabe
      Eine objektive, nicht am Verkauf ausgerichtete Beurteilung hilft die Anlage zu optimieren.

      Für alle Fragen zum Thema Energieberatung und Energieausweis
      rufen Sie mich bitte an Telefon: 06772-969759
      oder schicken Sie mir eine E-Mail

Wir bringen Sicherheit ins Haus.

Ihre Schornsteinfeger